Shop für Luftballone, Riesenballons, Figurenballone, Climb-In Balloons, Werbeballone, Motiv-Luftballons und Luftballone Zubehör sowie für techn. Latex-Anwendungen.
Informationen rund um den

Massenaufstieg von Kinderluftballons

Luftballons ein schöner Traum für Kinder das bei klein und groß die  Herzen höher springen läßt.

DER LATEX BALLON in seiner vielfaltigen Anwendung

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Herzlich willkommen!
Sie wollen Massenaufstieg von Kinderluftballons veranstalten, hier ein paar Informationen dazu wo - wie - wieviele darf ich Fliegen lassen.

Wir realisieren Ihre Wünsche und Ideen (z.B. für eine effektive Werbung, Party, Kinderfeste, Firmenfeiern, Geburtstage, Hochzeiten, Eröffnungen, Massenaufstieg mit Kinderluftballons, Events drinnen und draußen u.v.m.)

Diese Seite mit Massenaufstieg von Luftballons wird laufend aktualisiert und erweitert. Sie finden bei uns einen kompetenten Support und freundliche Unterstützung bei der Konkretisierung Ihrer Wünsche.

Unser Lieferprogram Luftballone, Riesenballons, Figurenballone, Climb in ( Künstlerballone ), Werbeballons ab Größen von 28cm bis 2m Durchmesser, Luftballone mit Standard-Druck für viele festliche Gelegenheiten.
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Werbeballone von

Massenaustiegsballone für Kinder vom Gummiwerk Czermak und Feger in verschiedenen Größen und Farben für den Wetterprofi von Gummiwerk Czermak & Feger Vertrieb durch Shop www.Ballonpoint.de
Anfragen
 Wetterballone werden aus sehr leichtem, dehnbaren Latex Material (es stammt aus dem Saft von Gummibäumen), so dass sie ein Vielfaches ihres Anfangsvolumen einnehmen können, sie sind auch noch bei sehr niedrigen Temperaturen elastisch sind. Für den entsprechenden Auftrieb mit Ihrer Luftballone lefern wir Ihnen gerne das dazu Notwendige Ballongas und sind Ihnen bei der Genehmigung behilflich.
Auszug aus der LuftVO §16a für den Massenaufstieg von Kinderballons
(entnommen von den Seiten der DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH )
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH


Die Flugsicherung informiert


Für Massenaufstiege von Kinderballons ist nach
§16a LuftVO
die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.

Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege

  • in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen ( wie z. B. Frankfurt ),
  • im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen ( wie z. B. Augsburg ),
  • im Umkreis von 15 km um Militärflugplätze,
  • von mehr als 500 Ballonen.
Mit einem Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS ( vorzugsweise per Telefax ) folgende Informationen:
  • geplanter Zeitraum ( Beginn bzw. Ende ) und Datum des Aufstiegs,
  • Ort des Aufstiegs ( mit Postleitzahl und genauer Anschrift, ggf. geographische Koordinaten ),
  • Anzahl der Ballone,
  • Ansprechpartner für Rückfragen ( Telefon- und Telefaxnummer ).

! ! ! ! ! A C H T U N G ! ! ! ! !

Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen,
die außerhalb der bereits beschriebenen Schutzbereiche um Flughäfen stattfinden,
unter folgenden Auflagen generell als erteilt, wenn:

  • die Ballone nicht gebündelt werden ( so genannte Ballontrauben ),
  • zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird,
  • keine harten Gegenstände ( Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe … ) an den Ballonen befestigt werden.

Bitte bedenken Sie auch: je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt.

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte den hier nachfolgend zum Download bereitgestellten Dokumenten: neben den Telefon- und Telefaxnummern Ihres zuständigen Ansprechpartners erklärt das Balloninfoblatt( Stand: Juli 2004, pdf-Datei, 37 kB ) alles Wissenswerte rund um einen Ballonaufstieg.
Ebenfalls downloaden können Sie hier einen vorbereiteten Telefaxantrag ( pdf-Datei, 23 kB ).

Zu Ihrer Information: die Downloadzeiten betragen - je nach Zugangsart - weniger als 10 Sekunden.




Für Österreich gilt folgendes:
Bitte beachten Sie: Für Massenaufstiege von über 50 Ballons ist die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der jeweiligen Landesregierung (in Wien MA 64) erforderlich.

Im Umkreis von Flughäfen ist der Massenaufstieg von Luftballons generell verboten.


zusammengestellt von P.V. Czermak Copyright © 2002
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